„Casa Glück“ 115,00
„Casa Relax“ 115,00
„Casa Relax XL“ 115,00
„Rock Island“ 115,00
Alle Häuser sind komplett ausgestattet !!
Für Nachbuchungen und die dritte und vierte Person berechnen wir pro Tag/Person 30,00 Euro
Zsatzkosten: (wenn gewünscht)
Sauna p. Woche 50 €
Whirlpool p. Woche 75 €
Transfer pro Fahrt 70 €
Hochstuhl oder Reisebett einmalig je15 €
Senseo-Kaffeemaschine einmalig 15€
Grill einmalig 15€
W-lan pro Woche 15 Euro
AGB
Die AGBs schaffen einen Rahmen, Ihren Urlaub rechtlich abzusichern
Allgemeine Vertrags – und Vermittlungsbedingungen
1. Abschluss des Vertrages Mit dem Buchungsauftrag bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Auftrag muss schriftlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch den Eigentümer zustande. 2. Bezahlung Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung fällig 80 % des Buchungspreises, die spätestens 7 Tage nach Erhalt des schriftlichen Vertrages vom Auftraggeber (dem Kunden) zu leisten ist. Oder der gesamte Betrag wird wie im Vertrag vereinbart, vor Reiseantritt fällig. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag näher bezeichnet zu zahlen. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermittler (Eigentümer), das Objekt anderweitig zu vermitteln und vom säumigen Kunden die Rücktritts- und Bearbeitungsgebühr gemäß Punkt 6 zu verlangen. 3. Leistungsart Bei den vom Eigentümer angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Auftraggeber / Kunden sowie den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Eigentümers, abgeschlossen und gilt für den angemeldeten Zeitraum und die maximal angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Sollten mehr Personen / Haustiere als zuvor angemeldet anreisen, berechtigt dies den Eigentümer, den Vertrag sofort aufzukündigen. Die vertraglich vereinbarte Mietsumme ist dennoch zu leisten. 4. Verpflichtung und Haftung des Vermittlers Der Eigentümer haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, eigener Kenntnis und nach den Angaben des Eigentümers, Vermieters erstellt. Für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt nach Erstellung der Ausschreibung durch den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter und für unkorrekte Beschreibung seitens des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters haftet dieser. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, Verkauf der Ferienimmobilie, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Beim eventuellen Verkauf der Immobilie wird die Anzahlung erstattet. 5. Mitwirkungspflicht Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter gemeldet werden. Ist dieser nicht erreichbar, bitte unbedingt den Eigentümer informieren. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu melden und diese zu ersetzen. Die gemietete Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu übergeben. Ein Bezug der Unterkunft ist am Anreisetag in der Regel ab 16 Uhr möglich. Am Abreisetag sollte die Unterkunft gegen 10 Uhr verlassen werden. 6. Stornierung Der Rücktritt durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum. Folgende Gebühren werden erhoben : bei einem Rücktritt vom 30. Tag vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises, bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag vor Reisebeginn werden 100 % des Mietpreises berechnet. Die Bearbeitungsgebühr für eine Stornierung beträgt 100 EUR. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat der Eigentümer gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt. Nach deutschem Recht bleibt es dem Reiseteilnehmer unbenommen, dem (Eigentümer) nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Reisebedingungen zu stellen. 7. Änderung des Buchungsauftrages Die Bearbeitungsgebühr für Änderungen vom bereits bestätigten Buchungsauftrag für das selbe Objekt beträgt 50 EUR. 8. Erfüllungsort – Gerichtsstand Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den Eigentümer zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Eigentümers. |